“Vätern bleibt keine Zeit zum Trauern”; Artikel im Tages-Anzeiger zum Thema Vaterschaftsurlaub nach frühem Kindsverlust
Florian verlor seinen Sohn einen Tag nach der Geburt. Damit erlosch sein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Das soll sich nun ändern. Im September 2022 reichte Sarah Wyss, SP Nationalrätin, eine entsprechende Motion ein welche fordert, dass der gesetzliche Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nicht erlischt, auch wenn das Kind früh verstirbt.
Im Artikel erzählt der Vater Florian eindrücklich von seinen Erlebnissen. Auch kindsverlust.ch kommt zu Wort und unterstreicht die Wichtigkeit der Anerkennung der Väter: “Es ist ein Skandal, dass der Vaterschaftsurlaub nicht für alle gelte”, sagt Anne Siegenthaler, Beraterin bei Kindsverlust.ch und unterstützt deshalb eine gesetzliche Anpassung.
Der Artikel ist am 4.10.22 im Tages-Anzeiger erschienen. Hier lesen.