“Engelsgrab – spezieller Ort der Erinnerung”; Artikel im SeetalerBoten zur Eröffnung eines Engelgrabes zusammen mit einem Interview mit kindsverlust.ch
Ein Kind zu verlieren, ist in jedem Fall ein traumatisches Erlebnis. Stirbt ein Kind vor oder bei der Geburt spricht man im Fachjargon von perinatalem Kindstod. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird dies als Totgeburt bezeichnet. Diese Kinder werden als juristische Personen anerkannt und im Familiennachweis eingetragen. Erfolgt der Kindstod aber vor der 22. Schwangerschaftswoche wird es standesamtlich nicht erfasst. Es hat also – rechtlich gesehen – nie existiert.
Die Realität ist, laut Anna Margareta Neff, Leiterin der Fachstelle Kindsverlust in Bern, dass Eltern bei Fehl- und Totgeburten keine Erinnerungen an ihr Kind haben und auch von der Gesellschaft nie als Eltern anerkannt werden – die Trauer kann mit niemandem geteilt werden.
In Hochdorf gibt es nun neu ein Engelgrab sowie neue Kindergräber. Es soll die würdige Bestattung von früh- und totgeborenen Kindern erleichtern.
Dieser Artikel erschien am 20. Oktober 2022 im SeetalerBote. Artikel hier lesen.