Kostenbefreiung für Schwangere während der ganzen Schwangerschaft
Aktuell dürfen Versicherer laut KVG, Artikel 64, Absatz 7b für Leistungen, "die ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis acht Wochen nach der Niederkunft erbracht werden", keine Kostenbeteiligung…