Kostenbefreiung für Schwangere während der ganzen Schwangerschaft
Aktuell dürfen Versicherer laut KVG, Artikel 64, Absatz 7b für Leistungen, “die ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis acht Wochen nach der Niederkunft erbracht werden”, keine Kostenbeteiligung erheben. Das erscheint weder logisch noch gerecht, liegt doch eine Schwangerschaft nicht erst nach 3 Monaten vor. Irène Kälin hat Anfang März eine Motion eingereicht welche verlangt, dass Frauen ab dem ersten Tag der Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung befreit werden. Dies wurde nun erfreulichweise vom Bundesrat gutgeheissen und zur Annahme empfohlen.
Wir unterstützen die Motion von Irène Kälin und begrüssen den Entscheid des Bundesrates sehr!
Durch die heutige Regelung werden nämlich Frauen, welche in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen wegen Komplikationen eine Behandlungen benötigen, gegenüber Frauen, bei denen die Schwangerschaft problemlos verläuft benachteiligt. Das hat auch der Bundesrat in seiner Antwort bestätigt. Ganz besonders für Frauen, welche eine Fehlgeburt innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erleiden, scheint die heutige Regelung mehr als unbefriedigend. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass fast jede fünfte Schwangerschaft in einer frühen Fehlgeburt endet. Deshalb ist die aktuelle Regelung insbesondere gegenüber von einer frühen Fehlgeburt betroffenen Frauen ungenügend.
In der Fachzeitschrift Obstetrica, Juni 2019, ist ein Artikel von Irène Kälin erschienen. Denn auch sie selber hat eine frühe Fehlgeburt erlebt. Lesen Sie hier den ganzen Artikel.
Nach dem Entscheid des Bundesrates geht die Motion nun weiter in den Nationalrat. Wir rufen nun alle Nationalrätinnen und Nationalräte dazu auf, die Motion bei der Abstimmung anzunehmen!