“Die Krankenkassen sollen Kosten bei Komplikationen zu Beginn der Schwangerschaft vollständig übernehmen”, Medienmitteilung
Ab der 13. Schwangerschaftswoche werden sind Frauen von der Kostenbeteiligung befreit. Das bedeutet, sämtliche Kosten für Kontrollen und Untersuchungen werden vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen. Bei Komplikationen vor der 13. Schwangerschaftswoche, so wird dies als Krankheit behandelt und über Franchise und Selbstbehalt der Frau in Rechnung gestellt. Erlebt eine Frau zum Beispiel eine frühe Fehlgeburt, so wird Sie sehr oft mit hohen Behandlungsrechnungen konfrontiert.
Dies soll sich aber ändern. Schwangere, die in den ersten drei Monaten Komplikationen erleiden, sollen keine Franchise und keinen Selbstbehalt bezahlen müssen. In diesem Sinne unterstützt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates eine entsprechende Initiative und zwei Motionen und hat diesen Anträgen Folge geleistet. Für die Kommission stellt sich in diesem Sinne die Frage der Gleichbehandlung schwangerer Patientinnen. Deshalb beantragt die Kommission, ebenso zwei Motionen anzunehmen, welche verlangen, dass die Kosten vor der dreizehnten Schwangerschaftswoche vollständig übernommen werden.
Lesen Sie hier die Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates.