
“Bestraft für Totgeburten”; empfehlenswerter Medienbericht über die geschichtliche Aufarbeitung aus dem 19. und 20. Jahrhundert
Gerichtsakten aus dem 19. und 20. Jahrhundert zeigen, wie Frauen in der Schweiz für ihre Fehl- und Totgeburten immer wieder der Kindstötung bezichtigt wurden:
Maria war 27 Jahre alt, als sie ihr Baby verlor. Es war ihre erste Schwangerschaft. Sie befand sich in der 26. Schwangerschaftswoche, als völlig unerwartet Geburtswehen einsetzten und ihr Kind starb. Daraufhin wurde Maria der Kindstötung beschuldigt, angeklagt und zu einer einjährigen Arbeitshausstrafe verurteilt.
Das war im Jahr 1891. Wie Maria brachten auch Katharina und Louise um die Wende zum 20. Jahrhundert tote oder zu früh geborene Kinder zur Welt. Sie alle wurden wegen Kindstötung strafrechtlich verfolgt und verurteilt. Ihre Fälle sind in den Kindsmordakten des Staatsarchivs St. Gallen ausführlich dokumentiert. Die Akten berichten über die staatliche Verfolgung von Frauen in einem anderen Jahrhundert.
Doch in Zeiten, in denen beispielsweise die USA die reproduktiven Rechte von Frauen erneut angreifen, sind ihre Geschichten besonders aktuell.
Artikel erschienen am 20.6.23 in “Das Lamm”. Hier lesen.