«Das Thema Fehlgeburt existierte für mich nicht», Artikel und Audiobeitrag im SRF Regionaljournal Aargau Solothurn vom 10. April 2024
Schätzungen zufolge endet jede sechste Schwangerschaft in einer frühen Fehlgeburt. Der SRF-Artikel mit Audiobeitrag beleuchtet die Erfahrungen von Jamie Russo, die in der 11. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleben musste.
«Ein Kind, das nicht meldepflichtig ist, existiert rechtlich gesehen nicht und dies steht im grossen Widerspruch zum Erleben der Eltern.», betont Anne Siegenthaler, Verantwortliche Beratungsdienst von kindsverlust.ch.
Verschiedene Kantone, inklusive Solothurn, erlauben nun die Bestattung von früh verstorbenen Kindern, die aufgrund der Schwangerschaftswoche (vor der 23.) und des Geburtsgewichts (weniger als 500 Gramm) noch nicht meldepflichtig sind und anerkennen somit das Bedürfnis vieler Eltern, sich würdevoll von ihren früh verstorbenen Kindern zu verabschieden.
Die Praxis und die Möglichkeiten zur Bestattung sind kantonal geregelt und variieren nach Gemeinde. Einige Spitäler beginnen, sensibler mit dem Thema umzugehen und bieten Gedenkstätten und Bestattungsmöglichkeiten an. Anne Siegenthaler kritisiert jedoch, dass nicht alle Eltern zudem über die Möglichkeit informiert werden, nach der Fehlgeburt ihr Kind mit nach Hause nehmen zu können.
Der Umgang mit dem Verlust und die Anerkennung des Schmerzes der Eltern sind zentral. Jamie Russo hat ihr Kind im eigenen Garten beerdigt – ein wichtiger Teil ihrer Trauerbewältigung. Auf dem Grab ihres erstgeborenen Kindes wächst heute ein Feigenbaum.