Aktuell berät der Ständerat darüber, ob Paaren nach einer Tot- oder Fehlgeburt künftig ein gesetzlich verankerter, bis zu drei Tage langer, bezahlter Trauerurlaub zustehen soll. Die Fachstelle kindsverlust.ch befürwortet diese Standesinitiative. Trauertage können betroffenen Familien nach dem Tod ihres Kindes helfen, zur Ruhe zu kommen und in einen Weg des Weiterlebens zu finden. Die Gesetzesänderung könnte zusätzlich der Tabuisierung des frühen Kindsverlusts entgegenwirken.
Im Interview erklärt Fachstellenleiterin Anna Margareta Neff Seitz, was das Tabu um den frühen Kindsverlust im Umfeld bedeuten kann. «Wenn man nie gesagt hat: ‹Ich bin schwanger›, ist es eine grosse Hürde, zu sagen: ‹Das Kind ist gestorben.›» Betroffene Familien fühlen sich nach einem frühen Kindsverlust oft isoliert. Dabei würde die Unterstützung des Umfelds und einer Hebamme entlasten.