Seit 2019 ist es in der Schweiz möglich, dass auch früh verstorbene Kinder, welche vor der 22. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen und nicht meldepflichtig sind, beurkundet werden können. Sie können nicht im Personenstandregister eingetragen werden. Dennoch erhalten Eltern die Möglichkeit, ihr Kind mit einem öffentlich anerkannten Dokument beurkunden zu lassen, wenn sie dies wünschen.
Im Interview erklärt die Verantwortliche des Beratungsdienstes von kindsverlust.ch Anne Siegenthaler, welche Bedeutung eine Beurkundung für den Trauerweg betroffener Eltern haben kann:
Die Möglichkeit, ihr frühverstorbenes Kind beim Zivilstandsamt beurkunden zu lassen, bescheinigt offiziell, dass ihr Kind existiert hat und dass sie Mutter, Vater, Eltern wurden. Damit können Eltern ihrem Kind einen eigenen Platz in der Familie geben, der auch für Geschwisterkinder sicht- und spürbar ist. Dies kann wertvoll für ihr Weiterleben als Familie sein.
Rein rechtlich gesehen hingegen, hat die Beurkundung des Kindes keine Konsequenzen. Auch die Mutter hat heute nach einer frühen Fehlgeburt kein Anrecht auf einen Mutterschaftsurlaub.
Die Beurkundung nicht meldepflichtiger Kinder ist ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung der Bedürfnisse betroffener Eltern.