Unterstützen Sie uns mit einer Trauerspende oder Kollekte
Spendenaufruf in Kollekten und Traueranzeigen
Sie können unsere Arbeit unterstützen, indem Sie kindsverlust.ch bei einer Kollektensammlung berücksichtigen oder in einer Traueranzeige einen Spendenaufruf für kindsverlust.ch platzieren.
Kollekte bei einem Gottesdienst
Danke, dass Sie kindsverlust.ch anlässlich eines Gottesdiensts für die Sammlung der Kollekte berücksichtigen. Kollektenempfehlung zum Ausdrucken
Kollekte bei einem Anlass
Planen Sie einen Anlass, bei dem Sie ein Kollektenkässeli aufstellen möchten? Oder möchten Sie statt Geschenken zu einem Beitrag für einen guten Zweck aufrufen? Jede Hilfe für die Unterstützung der Arbeit kindsverlust.ch zählt. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Für weitere Informationen schreiben Sie uns fachstelle@kindsverlust.ch oder rufen Sie uns an 031 333 33 60.
Trauerspende
In einer Traueranzeige möchten manche Trauerfamilien statt für Blumenspenden zum Gedenken für die verstorbene Person für eine Spende für eine gemeinnützige Organisation bitten. Wir sind sehr dankbar, wenn Sie kindsverlust.ch berücksichtigen. Sie ermöglichen damit Hilfe, die weiterhilft.
Verwenden Sie nach Möglichkeit den folgenden oder einen ähnlich lautenden Hinweis in der Anzeige:
«Anstelle von Blumen berücksichtige man den Verein kindsverlust.ch, Belpstrasse 24, 3007 Bern, IBAN CH19 0900 0000 3070 8075 5, Vermerk: (Name der zu gedenkenden Person).»
Bitte teilen Sie uns den Namen der verstorbenen Person sowie die Traueradresse mit, damit wir Sie über die eingegangenen Trauerspenden informieren können. Die Gesamtsumme der Spenden werden von uns persönlich bei der Trauerfamilie verdankt.
Herzlichen Dank.
Haben Sie Fragen?
Sie erreichen uns unter +41 31 333 33 60 oder fachstelle@kindsverlust.ch.
Ihre Ansprechpartnerin
Stefanie Schwaller
Verantwortliche Kommunikation & Fundraising
stefanie.schwaller@kindsverlust.ch
Ihre Spende für die Fachstelle Kindsverlust
Dank Ihrer Spende kann kindsverlust.ch:
- den kostenlosen Beratungsdienst für betroffene Familien und Fachpersonen aufrechterhalten
- Weiterbildungen für Fachpersonen anbieten
- Informationsflyer an alle Spitäler und Frauenpraxen verschicken
- auf kindsverlust.ch stets aktualisierte Informationen zu rechtlichen Fragen zur Verfügung stellen
- Expertenfragen von Journalist:innen rund um den Tod eines Kindes beantworten
Dies sind nur einige Beispiele unserer umfassenden Arbeit, die Sie mit Ihrer Spende ermöglichen.
Ja, Zuwendungen an gemeinnützige, steuerberfreite Organisationen können den Steuern angegeben werden. Sie erhalten jeweils im Februar eine Spendenbescheinigung über die Gesamtsumme Ihrer Spenden an kindsverlust.ch des Vorjahres.
IBAN CH19 0900 0000 3070 8075 5