Unterstützung schenken, wenn ein Kind früh stirbt
Pro Tag müssen etwa zwei Familien in der Schweiz ihr Kind tot auf die Welt bringen oder es stirbt kurz nach der Geburt. Zusätzlich endet etwa jede fünfte Schwangerschaft vor Vollendung der 12. Schwangerschaftswoche in einer frühen Fehlgeburt.
Nur dank der Solidarität von Menschen wie Ihnen können wir uns täglich für Eltern einsetzen, die ohne ihr Kind weiterleben müssen.
Ihre Spende bewirkt im Leben der betroffenen Familien viel. Ein paar Beispiele der umfassenden Arbeit von kindsverlust.ch:
- Die Beraterinnen von kindsverlust.ch beraten Familien, deren Kind stirbt.
- Zahlreiche Weiterbildungen von kindsverlust.ch befähigen Fachpersonen wie Hebammen und Gynäkolog:innen und weitere begleitende Fachpersonen zur kompetenten Betreuung von Eltern, deren Kind früh stirbt.
- Coachings für involvierte Fachpersonen unterstützen individuell in der jeweiligen Betreuungssituation.
- Betroffene Familien erhalten hilfreiche Hinweise aus den Informationsbroschüren und der Webseite von kindsverlust.ch
Die Fachstelle kindsverlust.ch setzt sich täglich dafür ein, dass unsere Vision Realität wird: Betroffene Familien in der Schweiz erhalten flächendeckend kompetente Betreuung, so dass sie einen für sie annehmbaren Weg des Weiterlebens finden.
Helfen sie mit Ihrer Unterstützung, dass Mütter, Väter und Angehörige professionell begleitet werden, wenn ihr Kind früh stirbt.
Im Namen aller betroffenen Familien dankt Ihnen die Fachstelle kindsverlust.ch von für Ihre Solidarität.
Spendenkonto
Fachstelle kindsverlust.ch
Belpstrasse 24
3007 Bern
IBAN CH19 0900 0000 3070 8075 5
Ihre Ansprechpartnerin
Stefanie Schwaller
Verantwortliche Kommunikation & Fundraising
stefanie.schwaller@kindsverlust.ch
Ihre Spende für die Fachstelle Kindsverlust
Dank Ihrer Spende kann kindsverlust.ch:
- den kostenlosen Beratungsdienst für betroffene Familien und Fachpersonen aufrechterhalten
- Weiterbildungen für Fachpersonen anbieten
- Informationsflyer an alle Spitäler und Frauenpraxen verschicken
- auf kindsverlust.ch stets aktualisierte Informationen zu rechtlichen Fragen zur Verfügung stellen
- Expertenfragen von Journalist:innen rund um den Tod eines Kindes beantworten
Dies sind nur einige Beispiele unserer umfassenden Arbeit, die Sie mit Ihrer Spende ermöglichen.
Ja, Zuwendungen an gemeinnützige, steuerberfreite Organisationen können den Steuern angegeben werden. Sie erhalten jeweils im Februar eine Spendenbescheinigung über die Gesamtsumme Ihrer Spenden an kindsverlust.ch des Vorjahres.
Um ein Held zu werden, genügen kleine, aber gute Taten.
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