Über das Leben hinaus Spuren hinterlassen – Neues Erbrecht 2023
Ab diesem Jahr gibt es wichtige Änderungen im Schweizer Erbrecht. Wussten Sie, dass die Pflichtteile für Nachkommen reduziert wurden? Sie haben nun die Möglichkeit, über Ihr Sterben hinaus für mehr Unterstützung von Familien zu sorgen, wenn ein Kind früh stirbt.
Haben Sie sich schon einmal Gedanken über ein Legat für die Fachstelle kindsverlust.ch gemacht? Gemeinsam mit uns können Sie nachhaltig helfen, wenn Familien ihr Kind früh verlieren – mit einem Testament, einem Legat oder einer Erbschaft.
Eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Nachlassspende hilft Ihnen, die wichtigsten Fragen zu klären. Oder erstellen Sie Ihr Testament gleich hier.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unverbindlich unter 031 333 33 60 oder per Mail an fachstelle@kindsverlust.ch zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.