Schmerzhafte Rechnungen
Schwangere müssen auf Arztrechnungen keine Franchise oder Selbstbehalt zahlen. Ausser das Kind stirbt vor der 13. Woche. Eine Fehlgeburt kann grosse Trauer bei Betroffenen auslösen. Umso schmerzhafter, wenn dann auch noch eine hohe Arztrechnung ins Haus flattert. Auch Asta Breitenmoser musste das erfahren, als die Krankenkasse nach der Fehlgeburt in der 8. Woche eine Rechnung von rund 1800 Franken zurück forderte.
“Es grenzt an reine Willkür, dass die Krankenkasse erst ab der 13. Woche zahlt. Schwanger ist man nicht erst, wenn man das kritische erste Trimester überstanden hat, sondern von Anfang an.”, sagt die Grünen-Nationalrätin und Vorstandsmitglied von kindsverlust.ch, Irène Kälin. Mit einer Motion hat Sie erwirkt, dass sich Bundesrat und Parlament nochmals mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Mit Erfolg: Der Bundesrat ist nun beauftragt, nach zugestimmter Motion des Nationalrates, einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Anna Margareta Neff, Leiterin der Fachstelle kindsverlust.ch und Hebamme, begrüsst diesen Entscheid. Dass diese Gesetzesänderungen zu einer Kostenexplosion führen würden, glaubt sie nicht. “Wenn mehr Betroffene wüssten, dass meist kein Spitalaufenthalt und keine Operation notwendig wäre und sie sich zusätzlich von einer spezialisierten Hebamme begleiten liessen, könnte man viel Kosten sparen.”, sagt sie.
Neff und Kälin glauben beide, dass sich die Situation der Frauen verbessern würde, wenn alle Kosten von der ersten Woche an von der Krankenkasse übernommen würden.
Lesen Sie hier den gesamten Artikel, veröffentlicht am 22. Mai 2020 im beobachter.ch