Registrierung und Anerkennung von Kindern, welche vor der 22. Schwangerschaftswoche tot geboren werden
Stellungnahme von kindsverlust.ch zur Registrierung und Anerkennung von Kindern, welche vor der 22. Schwangerschaftswoche (bis 21 6/7 Schwangerschaftswoche) tot geboren werden:
Am 31. Oktober 2018 hat der Bundesrat beschlossen, dass Eltern eine Bestätigung ihrer fehlgeborenen Kinder auf dem Zivilstandsamt einfordern können. Dieser Beschluss gilt ab 1. Januar 2019. Ein Eintrag im Personenstandsregister wird weiterhin nicht möglich sein.
Die Fachstelle kindsverlust.ch ist über diesen Beschluss enttäuscht. Wir hätten uns gewünscht, dass Eltern ihr fehlgeborenes Kind auf dem Zivilstandsamt eintragen lassen könnten, um so eine öffentliche Anerkennung ihrer Kinder zu bekommen. So wird es leider auch weiterhin nicht möglich sein, die frühverstorbenen Kinder im Familiennachweis gleichberechtigt eintragen zu lassen. Trotz unserer Enttäuschung sehen wir auch, dass der Bundesrat die Wichtigkeit der Trauerarbeit für Eltern, deren Kind früh verstorben ist, anerkennt. Er bietet Hand, das verstorbene Kind in einem öffentlich anerkannten Dokument eintragen zu lassen. Eltern können sich ab 1. Januar 2019 beim Zivilstandsamt melden. Wir unterstützen dies sehr und ermutigen betroffene Eltern, diese Bestätigung einzufordern.
Weitere Details und eine Begründung des Bundesrates können Sie folgendem Dokument entnehmen:
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2018/2018-10-310.html#moreinfos-tab-1
kindsverlust.ch, Bern, 1.11.2018