News aus der Politik: Kostenbefreiung bei Mutterschaft
National- und Ständerat haben im Rahmen des „Kostendämpfungspakets 2 – Leistungen Krankenversicherung“ im 2025 eine wichtige Änderung beschlossen: Die Kostenbeteiligung bei Mutterschaft soll präzisiert werden. Konkret bedeutet das: Schwangerschaftsleistungen sollen ab dem ersten Tag der Schwangerschaft vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen werden, ohne Franchise und Selbstbehalt. Bisher galt diese Kostenbefreiung erst ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Die Fachstelle kindsverlust.ch fordert diese Kostenbefreiung ab Tag 1 seit langem und unterstützt die vorgesehene Änderung vollumfänglich. Sie bringt eine überfällige Verbesserung – insbesondere für Frauen, die in der Frühschwangerschaft eine Fehlgeburt erleben. Durch die heutige Regelung werden nämlich Frauen, welche in den ersten 12 Schwangerschaftswochen eine Fehlgeburt erleben, gegenüber Frauen, bei denen die Schwangerschaft problemlos verläuft, benachteiligt. Sie tragen ihre Behandlungskosten heute selbst und werden somit oft doppelt bestraft und zusätzlich belastet. Da fast jede fünfte Schwangerschaft in einer frühen Fehlgeburt endet, sind in der Schweiz jährlich rund etwa 20’000 Frauen betroffen. Die Kostenbefreiung ab Tag 1 schafft damit eine faire, konsistente und medizinisch sinnvolle Grundlage.
Die Fachstelle kindsverlust.ch hat im Rahmen der Vernehmlassung zur geplanten Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung eine entsprechende Stellungnahme eingereicht.
Aktuell gehen wir davon aus, dass die neue Regelung frühestens 2027 in Kraft treten wird.
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