Clic – 1. Mai 2018 – PDF
Früher Kindstod gehört in den Zuständigkeitsbereich von Gynäkologen, Spitälern und freischaffenden Hebammen. In der akuten Situation, ja – und später? Was hat dann die professionelle Begleitung eines frühen Kindstodes mit der Mütter- und Väterberaterin zu tun? Die Mütter- und Väterberaterin Anita Berner erzählt.