Mütter haben nach aktueller Gesetzeslage in der Schweiz kein Anrecht auf Mutterschaftsurlaub, wenn sie ihr Kind vor der 23. Schwangerschaftswoche verlieren. Ein Missstand, der aktuell für Debatten im Nationalrat sorgt.
Der Nationalrat diskutiert über eine Initiative des Kantons Tessin, die drei bezahlte Trauertage nach einer Fehl- oder Totgeburt fordert. Grünen-Nationalrätin Greta Gysin betont die psychische und physische Belastung: «Drei Tage sind bei einer Fehlgeburt oder Totgeburt nicht zu viel verlangt.» Gysin vermerkt ebenfalls, dass es auch beim Tod anderer Familienmitglieder bezahlte Trauertage gibt und weist damit auf eine fehlende gesetzliche Anerkennung von Fehlgeburten hin. SVP-Nationalrätin Martina Bircher betrachtet eine nationale Regelung als unnötig, da viele Betroffene bereits Krankheitsurlaub erhalten würden.
Die Fachstelle kindsverlust.ch bestätigt, dass es derzeit keine nationale Regelung für Trauertage nach einer Fehlgeburt gibt und unterstützt die Initiative. Ziel ist die Anerkennung eines Verlustes, der heute oft ohne Unterstützung bewältigt werden muss. Wir appellieren an National- und Ständerat hier ein Zeichen für verwaiste Eltern und deren Familien zu setzen.