Wie bestatten Eltern ein Kind, das vor der 22. Schwangerschaftswoche stirbt? Was ist möglich? Im Zeitungsartikel klärt Eva Zumbühl, Beraterin kindsverlust.ch und Hebamme, auf.
Sterben Kinder vor der 22. Schwangerschaftswoche, dürfen sie laut Bundesverfassung nicht im Personenstandsregister eingetragen werden. Dies erschwert den Eltern die Bestattung ihres Kindes erheblich.
Im Kanton Solothurn gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten, auch die ganz früh verstorbenen Kinder zu beerdigen.
Manche Eltern entscheiden sich für alternative Bestattungsformen wie Kremation oder einer freien Beisetzung. Eva Zumbühl von kindsverlust.ch betont, wie wichtig diese Rituale des Abschieds für die Trauerarbeit der Eltern sein kann. Eltern brauchen Raum und Unterstützung, um Abschied nehmen zu können.
Im Luzerner Kantonsspital gibt es monatlich gemeinsame Bestattungen für früh verstorbene Kinder. So werden Eltern unterstützt, Erinnerungen mit ihrem verstorbenen Kind zu schaffen. “Es ist anders, wenn eine ältere Person stirbt. Diese hat in der Welt Spuren hinterlassen. Ein Kind, das nur im Mutterleib gelebt hat, war für den Rest der Welt noch nicht sichtbar.” betont Eva Zumbühl.
“Trauernde Menschen sollen ihren Platz erhalten und nicht mehr im Versteckten trauern müssen” betont Eva Zumbühl. Der Trauerprozess ist individuell und braucht mehr gesellschaftliche Akzeptanz.