Berner Zeitung – 22. April 2017 – PDF
Eltern können bei einer Fehlgeburt ihr Kind beim Zivilstandsamt ins Personenstandsregister eintragen lassen. Die dadurch entstehende Bestattungsmöglichkeit kann die Trauerarbeit erleichtern.
Eltern können bei einer Fehlgeburt ihr Kind beim Zivilstandsamt ins Personenstandsregister eintragen lassen. Die dadurch entstehende Bestattungsmöglichkeit kann die Trauerarbeit erleichtern.