“Kein arbeitsrechtlicher Schutz bei Fehlgeburten”, SRF 10vor10 Beitrag vom 3. Oktober 2024
Gemäss Schätzungen erleben in der Schweiz jährlich 20’000 Frauen eine Fehlgeburt. Der arbeitsrechtliche Schutz ist vor der 23. Schwangerschaftswoche mangelhaft. Wird das Kind vor 23 0/7 Schwangerschaftswochen geboren, hat die Mutter rechtlich gesehen keinen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub. In diesem Fall empfehlen wir als Fachstelle kindsverlust.ch eine ärztliche Krankschreibung einzufordern. Dieses Vorgehen wird der Situation betroffener Mütter nicht gerecht und birgt in gewissen Fällen Risiken, wie den eigenen Job zu verlieren.
Die Reportage von 10vor10 dokumentiert die Erfahrungen von Mutter Tanja Steinacher, die ihren Sohn Noël Säm in der 22. Schwangerschaftswoche zur Welt bringt. Noël lebt eine halbe Stunde und stirbt dann. Die Grüne Nationalrätin und unser Vorstandsmitglied Irène Kälin sowie SVP Ständerat Hannes Germann unterstreichen die Notwendigkeit, den arbeitsrechtlichen Schutz bei Fehlgeburt zu verbessern. Auch das Bundesamt für Sozialversicherungen anerkennt die schwierige Situation für betroffene Mütter.