Rund um den frühen Tod eines Kindes treten auch Fragen nach der Rechtslage in verschiedenen Bereichen auf. Die folgenden Informationsblätter geben Auskunft zu den häufig gestellten Fragen. Haben Sie weitere Fragen? Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Meldepflicht und Eintrag im Familienausweis
Ab wann ist ein Kind meldepflichtig? Wie ist der Eintrag im Familienausweis geregelt?
Transport eines toten Kindes
Wie ist der Transport von verstorbenen Kindern geregelt?
Krankenkasse
Leistungen der Krankenkasse während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
Hebammenbetreuung bei Fehlgeburt ab der 13 SSW (= 12 0/7 SSW)
Empfehlungsschreiben für die Abrechnung der Hebamme mit der Krankenkasse. Um allfällige Rechnungsrückweisungen im Falle einer Hebammenbetreuung nach Fehlgeburt möglichst zu vermeiden, empfiehlt der schweizerische Hebammenverband SHV, dieses Schreiben proaktiv als Anhang zusammen mit der Abrechnung an die Versicherer zu senden.