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Informationen – Bestattung – Anna Margareta Neff Seitz, Leiterin Fachbereich kindsverlust.ch, Hebamme und Trauerfachfrau

«Ich stehe dafür ein, dass alle verstorbenen Kinder mit Würde behandelt werden.»

Anna Margareta Neff Seitz, Leiterin Fachbereich kindsverlust.ch, Hebamme und Trauerfachfrau
 
Informationen – Bestattung – Annelies und Koen Vercruyssen

«Dank kindsverlust.ch haben wir wieder Wege in unserer Trauer und in unserem Alltag gefunden. Mit dem Verlust eines Kindes weiterzuleben, ist eine immense Herausforderung.»

Annelies und Koen Vercruyssen, Sternli-Eltern
 

Bestattung, Gedenkstätten und Gedenkfeiern für frühverstorbene Kinder

Folgend finden Sie Informationen zur Bestattung sowie zu Gedenkstätten und Gedenkfeiern für frühverstorbene Kinder. Bei Fragen rund um Bestattung, Trauerfeiern und Gedenkorte in Ihrer Nähe halten Sie entweder am Beratungstelefon von kindsverlust.ch weitere Auskunft, oder Sie schreiben uns eine E-Mail an fachstelle@kindsverlust.ch

Bestattung

Das Bestattungswesen in der Schweiz ist kantonal und kommunal geregelt.
Genaue Informationen über Möglichkeiten der Bestattung in Ihrer Nähe erhalten Sie von der Geburts- oder Kinderklinik, bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder bei einem lokalen Bestattungsinstitut.

Wertvolle Gedanken für Sie als Eltern – Ihre Wünsche haben Platz
Viele Familien früh verstorbener Kinder haben besondere Ideen oder Wünsche für die Begrüssung und den Abschied ihres Kindes.
Vieles ist möglich. Nehmen Sie sich Zeit, für sich als Familie herauszufinden, wie Sie die verbleibende Zeit und das Abschiednehmen gestalten möchten. Die Erfahrung zeigt, dass das Umfeld und meist auch die Institutionen sehr offen sind und in der Umsetzung Hand bieten.

Wo und wie kann mein Kind bestattet werden?

BESTATTUNG VON MELDE- UND NICHT MELDEPFLICHTIGEN KINDERN

Das Bestattungswesen ist kantonal und kommunal geregelt.
Genaue Informationen erhalten Sie von der Geburts- oder Kinderklinik, bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei einem Bestattungsinstitut in Ihrer Nähe.
Grundsätzlich gilt, dass jedes meldepflichtige Kind Anrecht auf alle zur Verfügung stehenden Bestattungsmöglichkeiten hat, gleich einem älteren verstorbenen Menschen. Nicht meldepflichtige Kinder haben juristisch gesehen kein Anrecht auf eine Bestattung. Sie können persönlich und individuell ausserhalb eines Friedhofes bestattet werden. In vielen Schweizer Städten und Gemeinden sind in den letzten Jahren besondere Grabfelder oder Gemeinschaftsgräber für früh verstorbene Kinder geschaffen worden.

Feuerbestattung (Kremation)
Eine Feuerbestattung ist sowohl bei melde- wie nicht meldepflichtigen Kindern möglich. Es besteht die Möglichkeit, die Urne mit nach Hause zu nehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Asche entweder an einem individuellen und persönlichen Ort verstreut werden oder die Urne kann in einem Einzelgrab (bei meldepflichtigen Kindern), respektive einem Grabfeld oder einer Gedenkstätte für früh verstorbene Kinder (bei nicht meldepflichtigen Kindern) beigesetzt werden.

Erdbestattung
Meldepflichtige Kinder können sowohl in einem Einzelgrab, in einem Familiengrab oder je nach Grösse in ein Rasengemeinschaftsgrab für früh verstorbene
Kinder beigesetzt werden. Für nicht meldepflichtige Kinder besteht die Möglichkeit eines Einzelgrabes nicht. Eine Beisetzung in ein bereits bestehendes Grab ist je nach Friedhof möglich. Nicht meldepflichtige Kinder können in besonderen Grabfeldern oder Rasengemeinschaftsgräbern für früh verstorbene Kinder erdbestattet werden.

WERTVOLLE GEDANKEN FÜR SIE ALS ELTERN

Ihre Wünsche haben Platz
Viele Familien früh verstorbener Kinder haben besondere Ideen oder Wünsche für die Begrüssung und den Abschied ihres Kindes.
Vieles ist möglich. Nehmen Sie sich Zeit, für sich als Familie herauszufinden, wie Sie die verbleibende Zeit und das Abschiednehmen gestalten möchten. Die Erfahrung zeigt, dass das Umfeld und meist auch die Institutionen sehr offen sind und in der Umsetzung Hand bieten.


Gedenkstätten

In der ganzen Schweiz werden auf Friedhöfen zunehmend Grabfelder und Gedenkstätten für früh verstorbene Kinder gestaltet und bieten so Gedenkort und Bestattungsmöglichkeit auch für ganz früh verstorbene Kinder. Sie erfahren bei Ihrer Wohngemeinde ob ein Grabfeld vorhanden ist und welche Möglichkeiten der Bestattung angeboten werden.


Gedenkfeiern für verstorbene Kinder

An vielen Orten in der Schweiz finden Gedenkfeiern für verstorbene Kinder statt. Diese Feiern bieten betroffenen Familien einen Raum innezuhalten und in Verbundenheit an ihre Kinder zu gedenken. Sie schaffen einen Ort, an dem Trauer, Erinnerung und Liebe Platz finden dürfen und es möglich wird, sich mit anderen Menschen verbunden zu fühlen, die ähnliche Erfahrungen teilen.
Wenden Sie sich für weitere Informationen an die Kirche ihrer Gemeinde, Klinik oder den Bestattungsdiensten.

Jedes Jahr am 2. Sonntag im Dezember findet der Weltgedenktag, Worldwide Candle Lighting, statt. Familien stellen jeweils um 19 Uhr eine Kerze ans Fenster zur Erinnerung an ihre verstorbenen Kinder. Während die Kerzen in der einen Zeitzone erlöschen, werden sie in der nächsten entzündet, so dass eine Lichterwelle 24 Stunden die ganze Welt umringt. Jedes Licht im Fenster steht für ein Kind, welches verstorben ist und für das Wissen, dass diese Kinder das Leben erhellt haben und dass sie nie vergessen werden.

Worldwide Candle Lighting
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Über Kindsverlust.ch

Unser Ziel ist die nachhaltige Unterstützung beim Tod eines Kindes während Schwangerschaft, Geburt und erster Lebenszeit. Dazu bilden wir die Fachpersonen der involvierten Berufsgruppen aus und vernetzen diese, beraten betroffene Familien und sensibilisieren die Öffentlichkeit. Wir verstehen uns als Schweizerisches Kompetenz- und Ausbildungszentrum beim frühen Kindsverlust. kindsverlust.ch ist eine unabhängige, spenden-finanzierte Non-Profit-Organisation.

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