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Informationen – Bestattung – Anna Margareta Neff Seitz, Leiterin Fachbereich kindsverlust.ch, Hebamme und Trauerfachfrau

«Ich stehe dafür ein, dass alle verstorbenen Kinder mit Würde behandelt werden.»

Anna Margareta Neff Seitz, Leiterin Fachbereich kindsverlust.ch, Hebamme und Trauerfachfrau
 
Informationen – Bestattung – Annelies und Koen Vercruyssen

«Dank kindsverlust.ch haben wir wieder Wege in unserer Trauer und in unserem Alltag gefunden. Mit dem Verlust eines Kindes weiterzuleben, ist eine immense Herausforderung.»

Annelies und Koen Vercruyssen, Sternli-Eltern
 

Bestattung, Gedenkstätte und Gedenkfeiern für frühverstorbene Kinder

Folgend finden Sie Informationen zur Bestattung sowie zu Gedenkstätten und Gedenkfeiern für frühverstorbene Kinder. Bitte beachten Sie, dass die Listen zu Gedenkstätten und Gedenkfeiern keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat und das Bestattungswesen kantonal geregelt wird. Bei Fragen rund um Bestattung, Trauerfeiern und Gedenkorte in Ihrer Nähe halten Sie entweder am Beratungstelefon von kindsverlust.ch weitere Auskunft, oder Sie schreiben uns eine E-Mail.

Bestattung

Rechtslage Bestattung

Wo und wie kann mein Kind bestattet werden?

BESTATTUNG VON MELDE- UND NICHT MELDEPFLICHTIGEN KINDERN

Das Bestattungswesen ist kantonal und kommunal geregelt. Ob und wie Ihr Kind bestattet werden kann, ist also abhängig von Ihrem Wohnort. Genaue Informationen
erhalten Sie von der Geburts- oder Kinderklinik, bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei einem Bestattungsinstitut in Ihrer Nähe.
Grundsätzlich gilt, dass jedes meldepflichtige Kind Anrecht auf alle zur Verfügung stehenden Bestattungsmöglichkeiten hat, gleich einem älteren verstorbenen Menschen. Nicht meldepflichtige Kinder haben juristisch gesehen kein Anrecht auf eine Bestattung. Sie können persönlich und individuell ausserhalb eines Friedhofes bestattet werden. In vielen Schweizer Städten und Gemeinden sind in den letzten Jahren besondere Grabfelder oder Gemeinschaftsgräber für früh verstorbene Kinder geschaffen worden.

Feuerbestattung (Kremation)
Eine Feuerbestattung ist sowohl bei melde- wie nicht meldepflichtigen Kindern möglich. Es besteht die Möglichkeit, die Urne mit nach Hause zu nehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Asche entweder an einem individuellen und persönlichen Ort verstreut werden oder die Urne kann in einem Einzelgrab (bei meldepflichtigen Kindern), respektive einem Grabfeld oder einer Gedenkstätte für früh verstorbene Kinder (bei nicht meldepflichtigen Kindern) beigesetzt werden.

Erdbestattung
Meldepflichtige Kinder können sowohl in einem Einzelgrab, in einem Familiengrab oder je nach Grösse in ein Rasengemeinschaftsgrab für früh verstorbene
Kinder beigesetzt werden. Für nicht meldepflichtige Kinder besteht die Möglichkeit eines Einzelgrabes nicht. Eine Beisetzung in ein bereits bestehendes Grab ist je nach Friedhof möglich. Nicht meldepflichtige Kinder können in besonderen Grabfeldern oder Rasengemeinschaftsgräbern für früh verstorbene Kinder erdbestattet werden.

Gedenkstätten

In der ganzen Schweiz werden auf Friedhöfen zunehmend Grabfelder und Gedenkstätten für früh verstorbene Kinder gestaltet. Sie erfahren bei Ihrer Wohngemeinde ob ein Grabfeld vorhanden ist und welche Möglichkeiten der Bestattung angeboten werden.

Gedenkfeiern

Gedenkfeiern in der Schweiz und weltweit

Gedenkfeiern 2023 Schweiz
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Über Kindsverlust.ch

Unser Ziel ist die nachhaltige Unterstützung beim Tod eines Kindes während Schwangerschaft, Geburt und erster Lebenszeit. Dazu bilden wir die Fachpersonen der involvierten Berufsgruppen aus und vernetzen diese, beraten betroffene Familien und sensibilisieren die Öffentlichkeit. Wir verstehen uns als Schweizerisches Kompetenz- und Ausbildungszentrum beim frühen Kindsverlust. kindsverlust.ch ist eine unabhängige, spenden-finanzierte Non-Profit-Organisation.

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