Bestattung, Gedenkstätten und Gedenkfeiern für frühverstorbene Kinder
Folgend finden Sie Informationen zur Bestattung sowie zu Gedenkstätten und Gedenkfeiern für frühverstorbene Kinder. Bei Fragen rund um Bestattung, Trauerfeiern und Gedenkorte in Ihrer Nähe halten Sie entweder am Beratungstelefon von kindsverlust.ch weitere Auskunft, oder Sie schreiben uns eine E-Mail an fachstelle@kindsverlust.ch
Bestattung
Das Bestattungswesen in der Schweiz ist kantonal und kommunal geregelt.
Genaue Informationen über Möglichkeiten der Bestattung in Ihrer Näher erhalten Sie von der Geburts- oder Kinderklinik, bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder bei einem lokalen Bestattungsinstitut.
Wertvolle Gedanken für Sie als Eltern – Ihre Wünsche haben Platz
Viele Familien früh verstorbener Kinder haben besondere Ideen oder Wünsche für die Begrüssung und den Abschied ihres Kindes.
Vieles ist möglich. Nehmen Sie sich Zeit, für sich als Familie herauszufinden, wie Sie die verbleibende Zeit und das Abschiednehmen gestalten möchten. Die Erfahrung zeigt, dass das Umfeld und meist auch die Institutionen sehr offen sind und in der Umsetzung Hand bieten.
Wo und wie kann mein Kind bestattet werden?
Das Bestattungswesen ist kantonal und kommunal geregelt.
Genaue Informationen erhalten Sie von der Geburts- oder Kinderklinik, bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei einem Bestattungsinstitut in Ihrer Nähe.
Grundsätzlich gilt, dass jedes meldepflichtige Kind Anrecht auf alle zur Verfügung stehenden Bestattungsmöglichkeiten hat, gleich einem älteren verstorbenen Menschen. Nicht meldepflichtige Kinder haben juristisch gesehen kein Anrecht auf eine Bestattung. Sie können persönlich und individuell ausserhalb eines Friedhofes bestattet werden. In vielen Schweizer Städten und Gemeinden sind in den letzten Jahren besondere Grabfelder oder Gemeinschaftsgräber für früh verstorbene Kinder geschaffen worden.
Feuerbestattung (Kremation)
Eine Feuerbestattung ist sowohl bei melde- wie nicht meldepflichtigen Kindern möglich. Es besteht die Möglichkeit, die Urne mit nach Hause zu nehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Asche entweder an einem individuellen und persönlichen Ort verstreut werden oder die Urne kann in einem Einzelgrab (bei meldepflichtigen Kindern), respektive einem Grabfeld oder einer Gedenkstätte für früh verstorbene Kinder (bei nicht meldepflichtigen Kindern) beigesetzt werden.
Erdbestattung
Meldepflichtige Kinder können sowohl in einem Einzelgrab, in einem Familiengrab oder je nach Grösse in ein Rasengemeinschaftsgrab für früh verstorbene
Kinder beigesetzt werden. Für nicht meldepflichtige Kinder besteht die Möglichkeit eines Einzelgrabes nicht. Eine Beisetzung in ein bereits bestehendes Grab ist je nach Friedhof möglich. Nicht meldepflichtige Kinder können in besonderen Grabfeldern oder Rasengemeinschaftsgräbern für früh verstorbene Kinder erdbestattet werden.
WERTVOLLE GEDANKEN FÜR SIE ALS ELTERN
Ihre Wünsche haben Platz
Viele Familien früh verstorbener Kinder haben besondere Ideen oder Wünsche für die Begrüssung und den Abschied ihres Kindes.
Vieles ist möglich. Nehmen Sie sich Zeit, für sich als Familie herauszufinden, wie Sie die verbleibende Zeit und das Abschiednehmen gestalten möchten. Die Erfahrung zeigt, dass das Umfeld und meist auch die Institutionen sehr offen sind und in der Umsetzung Hand bieten.
Gedenkstätten
In der ganzen Schweiz werden auf Friedhöfen zunehmend Grabfelder und Gedenkstätten für früh verstorbene Kinder gestaltet und bieten so Gedenkort und Bestattungsmöglichkeit auch für ganz früh verstorbene Kinder. Sie erfahren bei Ihrer Wohngemeinde ob ein Grabfeld vorhanden ist und welche Möglichkeiten der Bestattung angeboten werden.
Gedenkfeiern
Gedenkfeiern in der Schweiz und weltweit