Gesetzeslücke schliessen: Vaterschaftsurlaub, auch wenn das Kind stirbt
Am 12. Juni 2024 bespricht der Nationalrat die Gesetzesänderung des Vorstosses «Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des ungeborenen Kindes» von Nationalrätin Greta Gysin (Grüne/TI). Die Fachstelle kindsverlust.ch fordert den Nationalrat dazu auf, diesen dringlichen Missstand umgehend zu beheben.
Seit dem 1. Januar 2021 haben berufstätige Väter Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, finanziert aus dem Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung. Im tragischen Fall einer Totgeburt oder falls das Kind nach der Geburt stirbt, erlischt der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub jedoch. Dies steht im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub, der ab der 23. Schwangerschaftswoche auch beim Tod des Kindes gewährt wird.
Stirbt das Kind während der Schwangerschaft, unter der Geburt oder in der ersten Lebenszeit, so müssen Väter oft gleich nach diesem tragischen Ereignis wieder arbeiten gehen. Unbezahlten Urlaub kann sich nicht jeder leisten und auf eine Krankschreibung des Arztes zu hoffen, kann keine Lösung sein.
Gerade wenn das Kind stirbt, braucht die Familie Zeit und Ruhe. Zeit, um wieder Halt und Boden zu finden, um ihr Kind begrüssen und es verabschieden zu können. Zeit, um sich gegenseitig zu unterstützen und wieder ansatzweise Orientierung im Alltag zu finden. Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub ist das Mindeste, was dem Vater und der ganzen Familie in dieser intensiven Lebensphase zusteht und längerfristig zur psychischen Gesundheit beiträgt.
Die Fachstelle kindsverlust.ch fordert, dass dieser Missstand dringlich geändert wird und setzt sich dafür ein. Denn der Mann wurde zum Vater, auch wenn sein Kind verstorben ist.