Endlich: Parlament sagt Ja zum Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des Kindes
Seit 2021 haben Väter (und seit der Einführung der „Ehe für alle“ auch der andere Elternteil) Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Bisher endete der Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub jedoch, wenn das Kind stirbt oder bereits tot geboren wird (Art. 16j Abs. 3 Bst. d. rev. EOG).
Wir freuen uns riesig, dass der Nationalrat am 12. Juni 2024 mit der Annahme der Motion von Greta Gysin „Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des ungeborenen Kindes“ dafür sorgt, dass dieser Missstand endlich behoben wird. Besonders optimistisch stimmt uns die deutliche Mehrheit im Nationalrat, mit der er sich dem Vorschlag des Ständerates angeschlossen hat. Damit hat sich eine breite Mehrheit im Parlament für eine Verbesserung der Rechtslage ausgesprochen (141 Ja-Stimmen bei 47 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen). Wir appellieren nun an den Bundesrat, die entsprechende Gesetzesänderung möglichst rasch umzusetzen.
Gerade wenn das Kind stirbt, braucht die Familie Zeit und Ruhe. Zeit, um wieder etwas Halt und Boden zu finden. Zeit, um ihr Kind willkommen zu heissen und Abschied zu nehmen. Zeit, um sich gegenseitig zu unterstützen und wieder ansatzweise Orientierung im Alltag zu finden.
Mit dem Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2024 wird die Situation von betroffenen Familien anerkannt und eine Gesetzeslücke geschlossen. Im Namen der betroffenen Familien dankt die Fachstelle kindsverlust.ch dem Parlament für diesen Entscheid und die damit verbundene Anerkennung der Bedürfnisse betroffener Väter und Familien.