“Eltern sollen fehlgeborene Kinder bestatten dürfen – Motion im Kanton Bern”; Beitrag im Bund
Im Kanton Bern sollen künftig alle fehlgeborenen Kinder bestattet werden dürfen. Bisher bestand ein Flickenteppich unterschiedlicher Regeln je nach Gemeinde. Der Grosse Rat hat am 14. März 23 einstimmig eine Motion von Simone Leuenberger (EVP/Uettligen) überwiesen. Damit wird die Regierung beauftragt, im Kanton Bern einheitliche Regeln für die Bestattung fehlgeborener Kinder zu schaffen.
Wünschen die Eltern selbst keine Bestattung des Kindes, so fordert die Motion ebenfalls, dass die Kinder nicht mehr mit anderen Spitalabfällen entsorgt werden dürfen.
Lesen Sie hier im Artikel im Bund mehr dazu, 14.3.23.