Eintrag ins Familienbüchlein
Auch Kinder, die vor der 23. Schwangerschaftswoche versterben, sollen ins Familienbüchlein eingetragen werden können, wenn die Eltern dies wünschen
Die Vernehmlassung zur Änderung der Zivilstandverordnung läuft noch bis am 15. Juni 2018.
Lesen Sie hier die Stellungsnahme von kindsverlust.ch
und kontaktieren Sie uns unter fachstelle@kindsverlust.ch wenn Sie ebenfalls eine Stellungnahme an das Bundesamt für Justiz schicken möchten!
Worum geht es: Nach heutiger Rechtslage ist ein Kind erst meldepflichtig, wenn es lebend geboren wird, nach der 22. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht von mehr als 500g zur Welt kommt. Dies ist für viele Eltern, die ihr Kind in der ersten Hälfte der Schwangerschaft verlieren, unverständlich und verletzend. Es freut uns sehr, dass der Bundesrat bereits im März 2017 beschlossen hat, dass die heutige Rechtslage angepasst werden muss.
Das soll geändert werden: Der vorliegende Vorschlag will nun, dass Eltern, deren Kind vor der 23. Schwangerschaftswoche verstirbt, das Recht haben, ihr Kind zu melden und somit auch offiziell als Familienmitglied einzutragen. Die Eltern sind nicht dazu verpflichtet, sondern können ein entsprechendes Gesuch stellen, wenn sie dies wünschen (keine Meldepflicht sondern ein Melderecht).
Das meint kindsverlust.ch dazu: Wir begrüssen den neuen Vorschlag grundsätzlich sehr und er entspricht seit Langem einer wichtigen Forderung der Fachstelle kindsverlust.ch. Er nimmt ein wichtiges Bedürfnis von Eltern, die ihr Kind früh in der Schwangerschaft verloren haben, auf. Mit dem Melderecht (statt einer Meldepflicht) haben Eltern die freie Wahl, das zu tun, was für sie wichtig und richtig scheint. In Deutschland ist diese Gesetzgebung seit längerem etabliert.
Die Fachstelle kindsverlust.ch wird sich zusätzlich dafür einsetzen, dass dieses Melderecht auch rückwirkend beantragt werden kann.
Die Fachstelle kindsverlust.ch wird dazu eine Stellungnahme eingeben und wir würden uns sehr freuen, wenn Sie dies auch tun würden (Stellungnahmen können sowohl von Organisationen wie von Privatpersonen kommen). Die Vernehmlassung läuft bis am 15. Juni 2018 und alle Informationen sind hier zu finden: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#EJPD
Gerne stellen wir Ihnen unsere Stellungnahme zur Verfügung und Sie können sie gleich so oder angepasst in Ihrem Namen verschicken falls Sie das wünschen. Schreiben Sie uns, wenn Sie daran interessiert sind, ein Mail auf fachstelle@kindsverlust.ch.